Vorwort der Stiftungsratspräsidentin

Gemäss Fernmeldegesetz und dessen Verordnung hat die Stiftung ombudscom den gemeinnützigen Zweck, Kundinnen und Kunden von Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbietern eine unabhängige, unparteiische, transparente und effiziente Schlichtungsstelle zur Verfügung zu stellen. Sie übt ihre Tätigkeit seit dem 1. Juli 2008 im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) aus.

Im Berichtsjahr wandten sich gesamthaft 1'866 Personen mit Beanstandungen und allgemeinen Anfragen an die Schlichtungsstelle (2022: 1'753). Dies entspricht monatlich rund 155 Kundinnen und Kunden, welche die Schlichtungsstelle konsultierten. 781 Schlichtungsverfahren mit Kundinnen und Kunden von Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieterinnen wurden durchgeführt. Im Vergleich zum Vorjahr mit 625 Schlichtungsverfahren ist im Berichtsjahr eine Zunahme von 156 Schlichtungsverfahren zu verzeichnen. Das entspricht einer Zunahme von 25%. Die Gründe für die Zunahme der Schlichtungsverfahren sind vielfältig. Zugenommen haben insbesondere die Fälle im Bereich von unerwünschten Mehrwertdiensten (kostenpflichtige SMS) wie auch Beanstandungen zu Preiserhöhungen von Abonnements im letzten Jahr. So stellte sich bei näherem Hinsehen heraus, dass sich beispielsweise ein lebenslang garantierter Tarif auf 720 Monate bezog. Die im Bericht aufgeführten Beispiele zeigen, dass die Kenntnis der Vertragsbestandteile, insbesondere auch der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Vorteil ist.

Der Stiftungsrat diskutierte im letzten Jahr verschiedentlich über die Weiterentwicklung des Aufgabengebiets der Stiftung ombudscom, sieht er doch in einigen Bereichen der elektronischen Kommunikation einen Bedarf für Schlichtungsangebote. Er verfolgt insbesondere die entsprechende Regulierungsentwicklung in der EU und künftige Gesetzgebungsvorhaben in der Schweiz.

Am 8. September 2023 unterzeichnete ich zusammen mit dem Vizepräsidenten des Stiftungsrats, Prof. Michele Lanza, sowie dem Direktor des BAKOM, Bernard Maissen einen neuen verwaltungsrechtlichen Vertrag zur Ausübung der Schlichtungstätigkeit durch die Stiftung ombudscom für eine weitere Delagationsperiode von fünf Jahren (2024-2028). Für das Vertrauen, die das BAKOM der Stiftung ombudscom und insbesondere der Tätigkeit der Schlichtungsstelle entgegenbringt, möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.

Ein besonderer Dank seitens des Stiftungsrates geht an den Ombudsmann, Dr. Oliver Sidler, der die Schlichtungsstelle seit nunmehr 15 Jahren führt und stets darauf bedacht ist, die Schlichtungsaufgabe unabhängig, unparteiisch, transparent und effizient auszuüben. Auch dem Team der Schlichtungsstelle gebührt ein grosser Dank, denn ohne die tatkräftige Mitwirkung der Juristinnen und Sachbearbeiterinnen könnten die zahlreichen Anfragen und die Schlichtungsverfahren nicht bewältigt werden.

Corina Casanova