Fernmeldedienstanbieter streicht die Mehrwertdienstkosten

In einigen Fällen ist es durchaus möglich, dass der Fernmeldedienstanbieter nach Ihrer Beanstandung über die Mehrwertdienstkosten den entsprechenden Betrag von der Rechnung streicht. Auf diese Weise kann die Streitigkeit beigelegt werden.  

Achtung: Dies bedeutet nicht, dass der Mehrwertdienstanbieter auf seine Forderung verzichtet hat! Letzterer kann diesen Betrag mittels einer separaten Rechnung einfordern, die direkt an Sie (oft über ein Inkassobüro) gesendet wird. In diesem Fall bitten wir Sie, Ihre Reklamation entsprechend den Anweisungen in unserem Reklamationsverfahren geltend zu machen und das Formular Schlichtungsbegehren auszufüllen.


Ich habe eine Rechnung von einem Inkassobüro erhalten