Von Analog zu All-IP
Swisscom (Schweiz) AG, welche seit dem 21. Juni 2007 von der eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) zur Grundversorgungskonzessionärin bestimmt wurde, wird all ihre Anschlüsse bis 2018 auf die Technologie All-IP umzustellen.
Die Telefone können nicht mehr direkt an die Telefonbuchse angeschlossen werden, sondern müssen neu mit einem All IP-Router, welcher den Weiterbetrieb der Dienstleistungen, namentlich der Sprachtelefonie, des Internets und des Fernsehens, gewährleisten wird, verbunden werden. Von der Umschaltung werden die meisten Anlagen, die bereits über das Mobilfunknetz übermitteln oder IP-fähig sind, nicht weiter betroffen sein. Die anderen Anlagen, welche die Signale direkt am Anschluss oder über ein Modem über das herkömmliche Festnetz übermitteln (analog oder ISDN) können an den IP-Router angeschlossen werden. Entweder braucht es einen Konverter oder die veraltete Anlage (z.B. Telefon mit Wählscheibe) muss gegen eine neuwertige ausgewechselt werden.
Gemäss dem Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 (SR 784.10) wählt die Grundversorgungskonzessionärin, Swisscom (Schweiz) AG, die von ihr verwendete Technik zur Sprach- und Datenübertragung frei. Es gibt keine Verpflichtung zur Verwendung bestimmter Technologien im Bereich der Grundversorgung. Swisscom (Schweiz) AG ist berechtigt, auf All IP umzustellen.
In ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich Swisscom (Schweiz) AG vor, ihre Dienstleistungen jederzeit anzupassen, und dem Kunden in geeigneter Weise bekannt zu geben. Swisscom (Schweiz) AG ist berechtigt, ihren vertraglich festgelegten Dienstleistungsumfang (und somit auch die Übertragungstechnologie) zu ändern, unter der Voraussetzung, dass sie die Kunden entsprechend informiert. Ausserdem muss Swisscom (Schweiz) AG den Kunden die Möglichkeit gewähren, vorzeitig und ohne finanzielle Kosten zu kündigen, falls sie die Änderungen nicht akzeptieren.
Allfällige Zusatzkosten betreffend Endgeräte (Telefonapparat, Fax, Alarmsysteme oder Lifttelefone) im Zusammenhang mit der Umschaltung auf die neue Technologie sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Einige Anpassungen der Hausinstallation (Installation eines IP–Routers oder Anpassung des Zugangspunkts) gehen zu Lasten der Fernmeldedienstanbieterin.
Viele Kunden sind über die Qualität der neuen Technologie besorgt, weil diese nur über Internet funktionieren soll und das Risiko von Unterbrüchen grösser erscheint als beim analogen System, bei welchem der Dienst über eine eigene Stromversorgung verfügte. Das Problem ist nicht zu unterschätzen. Allerdings bestehen verschiedene Möglichkeiten, um Ausfälle zu verhindern, wie zum Beispiel die Umleitung des Fixanschlusses auf einen mobilen Anschluss bei Nichterreichbarkeit des Fixanschlusses. Swisscom (Schweiz) AG versichert auch, dass der All IP-Router für den Fixanschluss durch eine Batterie gesichert sein wird.
Bei Problemen im Zusammenhang mit der Umstellung auf die IP-Technologie hat der Kunde die Möglichkeit, beim Anbieter eine Beanstandung einzureichen. Falls die Streitigkeit nicht gelöst werden kann, versucht der Ombudsmann im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu unterbreiten.