SIM-Lock
Wird ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit und ein vergünstigtes Mobilfunkgerät erworben oder wird ein Prepaid-Abonnement abgeschlossen und ein Mobilfunkgerät gekauft, ist man nicht nur vertraglich an den Fernmeldedienstanbieter gebunden, sondern oftmals auch mit dem Mobilfunkgerät. Dieses kann mit einem sogenannten SIM-Lock versehen werden, welcher dazu führt, dass das Gerät nur mit der SIM-Karte des Fernmeldedienstanbieters funktioniert. Der SIM-Lock dauert so lange an, bis die Mindestvertragsdauer zu Ende ist oder bis der Fernmeldedienstanbieter auf Antrag (meist gegen eine Gebühr) die Karte entsperrt. Hat die Kundin/der Kunde also nicht vor, das Gerät selber oder in Zusammenhang mit dem gelösten Abonnement zu benutzen, so ist es zu empfehlen, das Gerät zum regulären Preis ohne SIM-Lock zu erwerben. Der Ombudsmann legt nahe, sich stets beim Bezug eines Gerätes über den SIM-Lock zu informieren. Es ist möglich, den SIM-Lock nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auflösen zu lassen. Es gibt zwar keine entsprechende gesetzliche Regelung, doch die meisten Fernmeldedienstanbieter erklären sich bereit, den SIM-Lock nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kostenlos aufzulösen.