Beanstandung an Anbieter

Das Verfahrens- und Gebührenreglement schreibt in Art. 8 unter anderem vor, dass die begehrende Partei im Schlichtungsbegehren glaubhaft darlegen muss, dass sie vorher versucht hat, mit der anderen Partei eine Einigung zu finden und der letzte Kontakt in der strittigen Angelegenheit in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Daher ist es erforderlich, dass Sie als Kundin oder Kunde vor der Einleitung des Schlichtungsverfahrens mit einer Beanstandung mündlich oder schriftlich an den betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter gelangen.

Sollten Ihnen die Kontaktangaben des Mehrwertdienstanbieters nicht bekannt sein, können Sie diese unter Eingabe der SMS-Kurznummer oder der 090x-Nummer hier in Erfahrung bringen.

Mündliche Beanstandung:

Eine mündliche Beanstandung sollten Sie über die offizielle Nummer des Kundendienstes oder in einer Filiale des Anbieters vornehmen. Idealerweise merken Sie sich den Namen des Gesprächspartners bzw. der Gesprächspartnerin sowie das Datum, an welchem das Gesprächs stattfindet.

Wenn Sie sich mit dem Anbieter nicht einigen können, bitten wir Sie, uns mündlich oder schriftlich über den Inhalt sowie den Zeitraum des Gesprächs in Kenntnis zu setzen. Sollten Sie Ihre Beanstandung in einer Filiale des Anbieters vorgebracht haben, teilen Sie uns bitte mit in welcher Filiale Sie gewesen sind.

Schriftliche Beanstandung:

Die schriftliche Beanstandung kann per Chat, E-Mail, Kontaktformular oder brieflich erfolgen. Darin sollten Sie den Sachverhalt darlegen und angeben, weshalb Sie mit dem Vorgehen des Anbieters nicht einverstanden sind. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen sowie die betroffene Nummer und/oder Ihre Kundennummer anzugeben.

Bei brieflicher Beanstandung vermerken Sie ausserdem die Adresse des Anbieters, Ihre Adresse sowie das Versanddatum und warten ab Versand während 10 Tagen auf eine allfällige Antwort des Anbieters.

Die Antwortfrist bei einer Beanstandung per E-Mail oder Kontaktformular beträgt in der Regel 5 Tage; bei einer Kontaktaufnahme per Chat in der Regel 2 Tage.

Sollten Sie sich mit dem Anbieter nicht einigen können, bitten wir Sie, uns eine Kopie der geführten Korrespondenz zuzustellen. Wenn der Anbieter innert Frist nicht auf Ihre Beanstandung antwortet, bitten wir Sie, uns über die ausgebliebene Antwort zu informieren.