Anfrage zum Verfahren
Wenn Sie kein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, aber eine Frage zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Das Formular kann auch für Medienanfragen benutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle keine Auskünfte und Beratungen zu Produkten und Dienstleistungen der Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieter erteilen darf. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Rechtsberatung der Konsumentenschutzorganisationen.
Viele Informationen, insbesondere zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen, finden Sie auch auf unserer Webseite.
Anfragen zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen können Sie auch per Telefon an die Schlichtungsstelle richten.
ombudscom
Spitalgasse 14
3011 Bern
Telefax: +41 31 310 11 78
Telefon: +41 31 310 11 77 (werktags von 09:00-13:00 Uhr)
Hinweis: Dokumente, welche ohne Aufforderung in Kopie (cc) oder einfach zur Kenntnisnahme an die Schlichtungsstelle gesendet werden, werden nicht berücksichtigt.