Was machen wir? Was machen wir nicht?
Was macht die Schlichtungsstelle Telekommunikation?
Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden sowie Fernmelde- und Mehrwertdienstanbietern, sofern Sie als Kundin oder Kunde diese Streitigkeit mit dem betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter nicht lösen konnten. Voraussetzung für ein Tätigwerden der Schlichtungsstelle Telekommunikation ist u.a., dass die betroffenen Dienstleistungen von einem Fernmeldedienstanbieter in Rechnung gestellt werden. So behandelt die Schlichtungsstelle Telekommunikation Beschwerden über strittige Telefonrechnungen (z.B. wegen hoher Roaminggebühren), unverlangte Telefonverträge, nicht bestellte Mehrwertdienste (kostenpflichtige SMS oder Premium-Nummern 090x), unberechtigte Sperrungen von Telefonanschlüssen, allfällige Datenschutzverletzungen, unbefriedigender Kundenservice, etc.
Was macht die Schlichtungsstelle Telekommunikation nicht?
Die Schlichtungsstelle kann insbesondere nicht tätig werden, wenn
- es um die Erteilung von produkte- oder anbieterspezifischen Auskünften geht,
- es um die allgemeine Kontrolle der Vertragspraktiken der Anbieter geht, ausser sie erfolgt im Zusammenhang mit einem konkreten Schlichtungsfall,
- sich ein Gericht oder Schiedsgericht mit der gleichen Sache befasst oder befasst hat,
- es um die Erteilung oder Verweigerung von öffentlich-rechtlichen Bewilligungen geht,
- es um den Bau und Betrieb von Antennenanlagen geht,
- es um innerbetriebliche oder arbeitsrechtliche Fragen eines Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieters geht,
- es um die Erstellung von Gutachten geht,
- der Mehrwertdienst nicht über einen Fernmeldedienstanbieter abgerechnet wurde.