Was sind die Voraussetzungen?

Bevor ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation eingeleitet werden kann, müssen Sie Ihren Lösungsversuch mit dem Anbieter glaubhaft darlegen, wobei der letzte Kontakt in der strittigen Angelegenheit in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf.

Sie können Ihre Beanstandung beim Anbieter per Post, E-Mail oder Telefon vornehmen. Gemäss unserer Praxis verfügt der Anbieter über eine Antwortfrist von 5 Tagen bei einer Beanstandung per E-Mail und 10 Tagen bei einer Beanstandung per Post. Für weitere Informationen zu diesem Thema konsultieren Sie bitte unsere Praxis zu den Eintretensvoraussetzungen.

Wenn der Anbieter auf Ihre Beanstandung nicht eingeht oder nicht antwortet, können Sie das Formular Schlichtungsbegehren ausfüllen.

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