Was sind die Voraussetzungen?
Bevor ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation eingeleitet werden kann, müssen Sie Ihren Lösungsversuch mit dem Anbieter glaubhaft darlegen, wobei der letzte Kontakt in der strittigen Angelegenheit in der Regel nicht länger als zwölf Monate zurückliegen darf.
Sie können Ihre Beanstandung beim Anbieter per Post, E-Mail oder Telefon vornehmen. Für weitere wichtige Informationen zu Fristen und Inhalt der Beanstandung und Antwort der Anbieter konsultieren Sie bitte unsere Praxis zu den Eintretensvoraussetzungen.
Wenn der Anbieter auf Ihre Beanstandung nicht eingeht, diese ablehnt oder nicht antwortet, können Sie das Formular Schlichtungsbegehren ausfüllen.