Schlichtungsstelle Telekommunikation

Schlichtungsbegehren einreichen

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt im Auftrag des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, die auf Fernmeldediensten oder Mehrwertdiensten basieren.
Die von Kundinnen und Kunden bestrittenen Dienstleistungen müssen von einem Fernmeldedienstanbieter in Rechnung gestellt worden sein. So behandelt die Schlichtungsstelle beispielsweise Beschwerden über strittige Telefonrechnungen (z.B. wegen hoher Roaminggebühren), unverlangte Telefonverträge (z.B. Abonnementsänderungen), nicht bestellte Mehrwertdienste (kostenpflichtige Nummern 090x, SMS), unberechtigte Sperrungen von Telefonanschlüssen, allfällige Datenschutzverletzungen, unbefriedigender Kundenservice, etc.

Zum Schlichtungsverfahren in Kürze

Ein Schlichtungsverfahren kann durchgeführt werden, wenn Sie als Kundin oder Kunde die versuchte Einigung mit dem betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter darlegen. Der letzte Kontakt in der strittigen Angelegenheit darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Zudem darf sich kein Gericht- oder Schiedsgericht mit der gleichen Sache befassen oder befasst haben und das Schlichtungsbegehren darf nicht offensichtlich missbräuchlich sein.

Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel schriftlich durchgeführt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei ein bis zwei Monaten. Die Behandlungsgebühr für ein eingereichtes Schlichtungsbegehren beträgt CHF 20.--.

Schlichtungsverfahren

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