Aufsichtsbehörden

Gemäss Art. 12c FMG ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Auftraggeber und Aufsichtsbehörde. Das BAKOM übertrug der Stiftung ombudscom seit 2009 die Schlichtungsaufgabe auf Basis eines mit ihr abgeschlossenen verwaltungsrechtlichen Vertrags. Der verwaltungsrechtliche Vertrag zur Übertragung der Schlichtungstätigkeit an die Stiftung ombudscom, der bisher zwei Mal verlängert wurde, dauerte von 2018 bis 2023. Am 8. September 2023 unterzeichneten die Präsidentin und der Vizepräsident des Stiftungsrats sowie der Direktor des BAKOM einen neuen verwaltungsrechtlichren Vertrag für eine weitere Delagationsperiode von fünf Jahren (2024-2028).