Vollmacht
Sie können sich vertreten lassen, wenn Ihre Vertretung über eine schriftliche Vollmacht von Ihnen verfügt. Minderjährige müssen durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Sie können sich vertreten lassen, wenn Ihre Vertretung über eine schriftliche Vollmacht von Ihnen verfügt. Minderjährige müssen durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten werden.