Reklamationsablauf

Sollten Sie die Kosten für Mehrwertdienste bestreiten und ein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, müssen Sie sich zunächst direkt an den betroffenen Mehrwertdienstanbieter, d.h. den Inhaber der Kurznummer oder der 090x-Rufnummer, wenden.

Die für die Reklamation notwendigen Kontaktdaten des Mehrwertdienstanbieters erhalten Sie bei Ihrem Fernmeldedienstanbieter. Verlangen Sie auch die Verbindungsnachweise (detaillierte Rechnungen) mit der Erfassung der der strittigen Verbindungen.

Wenn Sie die betreffende Kurznummer oder die 090x-Rufnummern kennen, können Sie die Kontaktdaten des Mehrwertdienstanbieters über diesen Link abrufen.

Sie können Ihre Beschwerde telefonisch, brieflich oder per E-Mail machen. Gemäss unserer Praxis hat der Mehrwertdienstanbieter 5 Tage Zeit, um auf eine E-Mail zu reagieren und 10 Tage im Falle einer Postzustellung.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie diesen Link besuchen.

Wenn der Mehrwertdienstanbieter nicht auf Ihre Reklamation eingeht oder gar nicht antwortet, können Sie das Formular Schlichtungsbegehren ausfüllen.

Hinweis: Wenn Sie Mehrwertdienste beanstanden, kann der Fernmeldedienstanbieter Ihren Telefonanschluss nicht blockieren oder Ihren Vertrag kündigen. Er hat jedoch das Recht, Ihren Zugang zu kostenpflichtigen Diensten zu sperren (Art. 38 Abs. 4 der Verordnung über Fernmeldedienste).


Ablauf des Schlichtungsverfahrens

Mehrwertdienstanbieter