Zum Schlichtungsverfahren

Ein Schlichtungsverfahren kann durchgeführt werden, wenn Sie als Kundin oder Kunde die versuchte Einigung mit dem betroffenen Fernmelde- oder Mehrwertdienstanbieter darlegen. Der letzte Kontakt in der strittigen Angelegenheit darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen. Zudem darf sich kein Gericht- oder Schiedsgericht mit der gleichen Sache befassen oder befasst haben und das Schlichtungsbegehren darf nicht offensichtlich missbräuchlich sein. Das Schlichtungsverfahren wird in der Regel schriftlich durchgeführt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei ein bis zwei Monaten. Die Behandlungsgebühr für Kundinnen und Kunden, welche ein Schlichtungsbegehren einreichen, beträgt CHF 20.-.

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