Die Schlichtungsstelle

Das BAKOM übertrug der Stiftung ombudscom die Schlichtungsaufgabe auf Basis eines mit ihr abgeschlossenen verwaltungsrechtlichen Vertrags. Der verwaltungsrechtliche Vertrag zur Übertragung der Schlichtungstätigkeit an die Stiftung ombudscom dauert von 2013 bis 2018 und wurde 2018 für weitere fünf Jahre.

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation führt die operationellen Tätigkeiten der Stiftung ombudscom aus. Sie vermittelt bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Kundinnen und Kunden von Fernmelde- sowie Mehrwertdienstanbietern, welche miteinander nicht zufriedenstellend gelöst werden konnten. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation ist neutral und weder Interessensvertreterin jener Partei, die die Schlichtungsstelle Telekommunikation anruft, noch der Gegenpartei. Sie nimmt weder von den Parteien noch von aussenstehenden Personen, Organen oder Institutionen Weisungen entgegen. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation hat keine Weisungsbefugnis (Art. 43 FDV).

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation entscheidet unabhängig über ihre Zuständigkeit und die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens (Art. 2 Abs. 2 Verfahrens- und Gebührenreglement) und erarbeitet einen sachgerechten Schlichtungsvorschlag (Art. 45 Abs. 4 FDV).