Schlichtungsbegehren

Konnten Sie als Kundin oder Kunde eines Fernmelde- und/oder Mehrwertdiestanbieters keine Einigung in einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit dem Anbieter erzielen, so steht Ihnen die Möglichkeit zur Einreichung eines Schlichtungsbegehrens offen.

Die Behandlungsgebühr für Kundinnen und Kunden, welche ein Schlichtungsbegehren einreichen, beträgt CHF 20.-. Bei missbräuchlich eingeleiteten Schlichtungsverfahren kann die Schlichtungsstelle eine Gebühr bis CHF 500.- verlangen. Diese bemisst sich nach dem verursachten Aufwand.

Bitte prüfen Sie vor dem Ausfüllen des Schlichtungsbegehrens, ob die Eintretensvoraussetzungen gegeben sind. Sie finden Informationen dazu auf den folgenden Seiten:

Sie können das Formular Schlichtungsbegehren auch als gedrucktes Exemplar bei der Schlichtungsstelle bestellen.

Postadresse

ombudscom
Spitalgasse 14
3011 Bern

Telefon: +41 31 310 11 77 (werktags von 09:00 bis 13:00 Uhr)
Telefax: +41 31 310 11 78

Stiftung ombudscom | Spitalgasse 14 | CH-3011 Bern | T: +41 31 310 11 77 (9-13 Uhr) | F: +41 31 310 11 78 | Impressum | Datenschutz