Telefonische Auskunft

Wenn Sie (noch) kein Schlichtungsverfahren einleiten wollen, aber eine Frage zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Bitte beachten Sie, dass die Schlichtungsstelle keine Auskünfte und Beratungen zu Produkten und Dienstleistungen der Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieter erteilen darf. Für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Rechtsberatung der Konsumentenschutzorganisationen.

Viele Informationen, insbesondere zum Verfahren und den Eintretensvoraussetzungen, finden Sie auch auf unserer Webseite.

Telefon: +41 31 310 11 77 (werktags von 10:00-13:00 Uhr)

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