Verhandlungslösung mit Anbieter

Nach Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nehmen viele Fernmelde- und Mehrwertdienstanbieter mit Ihnen Kontakt zur Lösungsfindung auf. Wenn Sie sich mit dem Anbieter auf eine Verhandlungslösung einigen, so muss diese der Schlichtungsstelle mitgeteilt werden. Die Schlichtungsstelle wird die Verhandlungslösung anschliessend den Parteien zur Unterzeichnung zusenden, damit das Verfahren abgeschlossen werden kann (Art. 11 Verfahrens- und Gebührenreglements).

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