Jahresbericht 2024 veröffentlicht
Im Jahr 2024 haben sich insgesamt 1540 Personen an die Schlichtungsstelle gewandt, welche 933 Fälle und 607 Anfragen behandelt hat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Anzahl Fälle um rund 20%. Jedes bei ombudscom eingereichte Schlichtungsbegehren wird als Fall aufgenommen und ein Schlichtungsverfahren durchgeführt. Rund 75% der Beschwerden erfolgten in deutscher, 23% in französischer und 2% in italienischer Sprache. In über 500 Fällen wurde eine Einigung erzielt, und zwar entweder aufgrund eines Schlichtungsvorschlags oder einer zwischen den Parteien erzielten Verhandlungslösung. Per Ende der Berichtsperiode konnten 834 Fälle abgeschlossen werden, 99 Fälle waren noch offen.
Die Mehrheit der Beschwerden betraf wie im vergangenen Jahr die Mehrwertdienste. Beanstandet wurden weiter die Rechnungsstellung schlechthin, sowie bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Portierung der Nummer beim Wechsel des Anbieters. Demgegenüber gingen Beschwerden zu Roaming-Kosten aufgrund der von den Fernmeldedienstanbietern angebotenen Flatrate-Verträgen zurück. Ferner beschäftigte sich die Schlichtungsstelle mit einseitig vorgenommenen Vertragsänderungen etwa infolge von Preiserhöhungen oder Angebotsveränderungen.
Zahlreiche Beschwerden betrafen die ungenügende Information bei Vertragsabschlüssen oder zu Auskünften der Kundinnen und Kunden. Aber auch auf Kundenseite stellte die Schlichtungsstelle immer wieder fest, dass die von den Anbietern unterbreiteten Offerten und Vertragsdokumente nicht genau geprüft wurden und so ungewollte Vertragsverhältnisse begründet wurden. Neue Fragestellungen haben sich bei Phishing-Attacken ergeben. Wer haftet für den erlittenen Schaden, wenn eine Kundin oder ein Kunde Opfer einer Phishing-Attacke geworden und über das Kundenkonto Bestellungen ausgeführt wurden? Diesbezüglich sind die Fernmeldedienstanbieter gut beraten, Kundinnen und Kunden davor zu warnen und sie auf die Möglichkeit der Einrichtung einer Zwei-Faktor-Authentifizierung hinzuweisen. Auch Fragen zur Herausgabe von Sicherheitscodes wie PIN und PUK einer SIM-Karte an die Erben könnten sich in Zukunft vermehrt stellen.